COVID-19-Fonds des KSVF für besondere Not- und Härtefälle für Künstler*innen und Kulturvermittler*innen, die weder den Härtefall-Fonds der WKO noch die Überbrückungshilfe bei der SVS in Anspruch nehmen können. Der KSVF kann mit einer einmaligen Beihilfe in Höhe von bis zu € 3.000,-- unterstützen.
Fördertyp
Stipendium
Arbeitsstipendium für Filmschaffende 2024
Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Kärnten
Stipendium
Jahresstipendium Darstellende Kunst
Salzburg, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Salzburg