Förderung des Schaffens von Fotokünstler*innen bzw. bildenden Künstler*innen. Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten (bildende Kunst oder Fotografie) möglich. Einzureichen sind 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden.
Wichtig: Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde bereits im Jahr 2020 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2024 um Ankauf angesucht werden.