Stadt Wien Kultur - MA 7

Einzel- und Gesamtförderung - Freie Gruppen

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Stadt Wien Kultur fördert im Bereich Darstellende Kunst: Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher "Projektförderung" oder "Wiederaufnahmeförderung") + Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher "Jahresförderung" oder "Großprojekte"). Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder für mehrere Jahre vergeben werden.

Gefördert werden Vorhaben und Aktivitäten in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz- und Bewegungstheater, Musiktheater, Figurentheater und speziell für Kinder und Jugendliche gedachte Projekte im Bereich der Darstellenden Kunst sowie transdisziplinäre Theaterprojekte.

Antragsberechtigt sind: Juristische Personen mit Sitz in Wien, eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien, natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürlichen Personen können ausschließlich Einzelförderungen bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro gewährt werden. Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen. Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen: Einreichungen sind nur bei laufender Förderung des Jahresbetriebs ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich - Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelprojekten.

Folgende Einzelförderungen können Sie bis spätestens 15. Februar 2022 einreichen:

  • Produktionskostenzuschuss für Einzelprojekte für das 1. Halbjahr 2023
  • Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2022

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Wiederaufnahmeförderung

  • Zwischen der letzten Aufführung und der Wiederaufnahme müssen mindestens 6 Monate liegen.
  • Sowohl die erste Aufführungsserie als auch die Wiederaufnahme müssen in Wien stattfinden.
  • Die Spielstätte muss feststehen und bei der Einreichung bekanntgegeben werden.
  • Es müssen mindestens 3 Vorstellungen für die Wiederaufnahme vorgesehen sein.

Wien, Österreich

Projektförderung

Open Call: circusnext

Paris, Frankreich