Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft

Kultur und Wissenschaft - Burgenland III

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

47.8497884, 16.5298407

zur Ausschreibung

Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Festspiele, Film- und Fotowesen, Volkskultur und kulturelles Erbe, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation, Volkskunst und wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980, Fassung vom 02.01.2017 sowie auf Grundlage der diesbezüglichen Förderrichtlinien.

Voraussetzung für die Erlangung einer Förderung ist ein schriftliches Ansuchen mit der Beschreibung des Anliegens und einer genauen Kostenaufstellung. Bitte verwenden sie dazu das unten angeführte Förderansuchen - Kulturförderung.

Seit Jänner 2020 gibt es neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz, welche es zu beachten gilt:

1) Unabhängig vom Projektvolumen ist die Förderung nach dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz mit max. € 100.000 limitiert

2) Mit dem 1.3., dem 1.6. und dem 1.10. des Jahres gibt es drei Einreichfristen

3) Die neuen Kulturförderungsrichtlinien sehen unter bestimmten Rahmenbedingungen mehrjährige Förderverträge vor, wobei für die Gewährung die Empfehlung des jeweiligen Kulturbeirates erforderlich ist.

Der Antrag muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen, von den laut Statut zeichnungsberechtigten Personen (statutenmäßige Vertretungsregelung) unterschrieben werden.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich