Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport fördert ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogrammen.
Einreichberechtigt sind Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich.
Unterstützt wird durch Teilfinanzierung das ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramm unter folgenden Kriterien/Bedingungen: Aktivitäten von überregionalem Interesse; hohe Qualität, sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich; Umfang und Anspruch des Programms; Innovation; beispielgebender Charakter; zeitbezogene und experimentelle Kulturformen; nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; eigene Produktionen; Eigenkreativität; interkulturelle, inklusive und soziokulturelle Aktivitäten; kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; Entwicklungsfähigkeit; gesellschaftspolitische Relevanz; Genderaspekt; Ko-Finanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen.
Die Vergabe erfolgt durch den Kulturinitiativenbeirat. Die Beiratstermine 2021 sind: Dienstag, 26. Jänner 2021 / Dienstag, 16. März 2021 / Montag, 26. April 2021
Einreichzeitraum: 1. Oktober des Vorjahres bis 31. März des laufenden Jahres.
Projektförderung
LINZ_sounds 2024
Linz, Österreich
Projektförderung
LINZ_media_arts 2024
Linz, Österreich