Herstellung Filmförderung
Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme).
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können.
Der Richtsatz für die als erfolgsbedingt rückzahlbarer Zuschuss vergebenen selektiven Mittel beträgt 440.000 EUR. Zusätzlich können Referenzmitteln verwendet werden.
Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung.
Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion. Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden.
Deadline | Abgelaufen |
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Dotierung gesamt | 440.000 € |
Dotierung einzeln |
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Call Adresse | Stiftgasse 6, 1070 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Nur für Institutionen Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Benefits | |
Fördertyp | |
Schwerpunkt | |
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2022-12-31 00:00:00
2022-12-31 23:59:00
Deadline! Herstellung Filmförderung | newsbase.at
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/herstellung Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme) oder von mindestens 59 Minuten (Kinderfilme) bzw. 45 Minuten (Nachwuchsfilme). Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen, die eine aktuelle Filmographie vorweisen können. Der Richtsatz für die als erfolgsbedingt rückzahlbarer Zuschuss vergebenen selektiven Mittel beträgt 440.000 EUR. Zusätzlich können Referenzmitteln verwendet werden. Zur Antragstellung ist ein herstellungsreifes Drehbuch bzw -konzept, die Liste der Stabs- und der Castmitglieder sowie die detaillierte Kalkulation samt Finanzierungsplan und Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen vorzulegen. Eine Überschreitungsreserve in Höhe von 5-8% ist einzukalkulieren. Es steht Ihnen eine jährlich angepasste Kalkulationshilfe zur Verfügung. Internationale Koproduktionen und Kofinanzierungen sind österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern diese die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen von Kinofilmen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil an der Koproduktion. Bei Koproduktionen wird erwartet, dass zusätzlich auch Fördermittel des Koproduktionsfonds des Europarates EURIMAGES eingeplant werden. Für weitere Calls besuche uns auf: https://newsbase.at Stiftgasse 6 |
Weblink | Zur Ausschreibung |
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ÖFI Österreichisches Filminstitut
Stiftgasse 6
Wien 1070
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