Verwertungsförderung Film
Um insbesondere die vom Filminstitut in der Entstehung geförderten Filme zu vermarkten, fördert das Filminstitut Maßnahmen zu deren Verbreitung, wie Kinostart, Teilnahmen an Festivals und Messen etc.
Antragsberechtigt ist die Verleiher:in oder Hersteller:in.
Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag liegt bei maximal 40.000 EUR und ist nicht rückzahlbar. Der Zusatzbetrag ist mit 50.000 EUR begrenzt, erfolgsbedingt rückzahlbar und setzt voraus, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe eingebracht wird. Es wird empfohlen, ein detailliertes Marketingkonzept vorzulegen.
Die Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR (Richtsatz) und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
AKTUELLER HINWEIS: Im Einvernehmen zwischen dem BMKÖS und dem Österreichischen Filminstituts (ÖFI) wird über sämtliche Anträge auf Förderung von Film-Festivals, die ab dem 01.01.2021 stattfinden, nur mehr ausschließlich vom BMKÖS (Filmabteilung) direkt entschieden. Entsprechend sind auch alle Förderanträge ab sofort ausschließlich im BMKÖS (und nicht mehr im ÖFI) einzubringen.
Deadline | Abgelaufen |
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Dotierung gesamt | 20.000 € |
Dotierung einzeln |
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Call Adresse | Stiftgasse 6, 1070 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Nur für Institutionen Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Benefits | |
Fördertyp | |
Schwerpunkt | |
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2022-12-31 00:00:00
2022-12-31 23:59:00
Deadline! Verwertungsförderung Film | newsbase.at
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/verwertung Um insbesondere die vom Filminstitut in der Entstehung geförderten Filme zu vermarkten, fördert das Filminstitut Maßnahmen zu deren Verbreitung, wie Kinostart, Teilnahmen an Festivals und Messen etc. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag liegt bei maximal 40.000 EUR und ist nicht rückzahlbar. Der Zusatzbetrag ist mit 50.000 EUR begrenzt, erfolgsbedingt rückzahlbar und setzt voraus, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe eingebracht wird. Es wird empfohlen, ein detailliertes Marketingkonzept vorzulegen. AKTUELLER HINWEIS: Im Einvernehmen zwischen dem BMKÖS und dem Österreichischen Filminstituts (ÖFI) wird über sämtliche Anträge auf Förderung von Film-Festivals, die ab dem 01.01.2021 stattfinden, nur mehr ausschließlich vom BMKÖS (Filmabteilung) direkt entschieden. Entsprechend sind auch alle Förderanträge ab sofort ausschließlich im BMKÖS (und nicht mehr im ÖFI) einzubringen. Für weitere Calls besuche uns auf: https://newsbase.at Stiftgasse 6 |
Weblink | Zur Ausschreibung |
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ÖFI Österreichisches Filminstitut
Stiftgasse 6
Wien 1070
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