Filmförderung nach Referenzfilm
Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel).
Um Referenzmittel auszulösen, muss ein Film mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Österreichische Regie (Hauptverantwortung)
- Österreichische Mehrheitsbeteiligung (wobei der künstlerische und technische Anteil dem finanziellen Anteil jedenfalls zu entsprechen hat)
- Österreichische Hauptverantwortung in zumindest zwei der drei Bereiche Drehbuch, Kamera, Schnitt.
Die Anträge für die konkrete Projekte können frühestens nach Kinostart gestellt werden und müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag verwendet werden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen.
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel können mit den entsprechenden Formularen jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen.
Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Antragsterminen gestellt werden.
Deadline | Abgelaufen |
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Dotierung gesamt | 78.000 € |
Dotierung einzeln |
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Call Adresse | Stiftgasse 6, 1070 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Benefits | |
Fördertyp | |
Schwerpunkt | |
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2022-12-31 00:00:00
2022-12-31 23:59:00
Deadline! Filmförderung nach Referenzfilm | newsbase.at
https://filminstitut.at/foerderung/antragstellung/referenzfilmfoerderung Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel). Um Referenzmittel auszulösen, muss ein Film mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Die Anträge für die konkrete Projekte können frühestens nach Kinostart gestellt werden und müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag verwendet werden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel können mit den entsprechenden Formularen jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen. Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Antragsterminen gestellt werden. Für weitere Calls besuche uns auf: https://newsbase.at Stiftgasse 6 |
Weblink | Zur Ausschreibung |
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ÖFI Österreichisches Filminstitut
Stiftgasse 6
Wien 1070
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