Filmförderung für 1. Drehbuch (für innovative Spielfilme ab 70 Min.)
2. Projektentwicklung (für Experimental-, Animations- und Dokumentarfilme)
3. Herstellung
4. Verbreitungsförderung
Als regionale Förderstelle für Kunstfilm ist neben der künstlerischen Qualität ein wirtschaftlicher Steiermark-Effekt (optimalerweise als strukturellen Filmbranchen-Effekt) in Höhe von 100% der erwünschten Förderung nachzuweisen.
Das schriftliche Förderansuchen muss VOR Projektbeginn gestellt werden.
Dasselbe Filmprojekt darf insgesamt nur zweimal zur Förderung eingereicht werden (keine All inclusive-Förderungen von Drehbuch bis Verwertung).
Explizit ausgeschlossen werden Werbe- und Industriefilme sowie Musikvideos
Projektförderung
LINZimPULS 2024
Linz, Österreich
Projektförderung
an_TON_Linz 2024
Linz, Österreich