Österreichisches Filminstitut

Filminstitut Förderung- Referenzfilmförderungen

Stiftgasse 6
1070 Wien
Österreich

48.2027883, 16.3545782

Dotierung

140.000 €
1 x 80.000 €
1 x 15.000 €
1 x 20.000 €
1 x 25.000 €
zur Ausschreibung

 

Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung neuer Filme in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel).

Voraussetzung ist, dass der Referenzfilm mindestens 40.000 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauer*innenerfolg (Besuche) im Inland sowie Teilnahmen und Preisen an international bedeutsamen Festivals ermittelt.

Die Berechnung der Referenzmittel erfolgt gemäß jenen Förderungsrichtlinien, die zum Zeitpunkt des ersten referenzmittelauslösenden Ereignisses gültig sind: dem gewerblichen Kinostart in Österreich bzw. dem Datum der Festivalteilnahme bzw. der Auszeichnung

. Ein Referenzpunkt entspricht einem Kinobesuch im Inland gegen Entgelt. Werden pro Eintritt weniger als der durchschnittliche österreichische Kartenpreis des Vorjahres, abzüglich der Preise für Filme in 3D und Filme mit Überlänge abgerechnet, so errechnen sich die Eintritte aus den Einnahmen geteilt durch diese Basis.
Für Kinder-, Nachwuchs- und Dokumentarfilme gelten erleichterte Zugangsbedingungen; 40.000 Referenzpunkte entsprechen 300.000 Euro. Mit dem „Auslands-Oscar“ oder der „Goldenen Palme“ der Filmfestspiele von Cannes werden 260.000 Punkte ausgelöst, dies entspricht 800.000 Euro, der Obergrenze an Referenzmitteln, die mit einem Film erreicht werden kann.

Um Referenzmittel auszulösen, muss ein Film mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Österreichische Regie (Hauptverantwortung), einer österreichische Mehrheitsbeteiligung (wobei der künstlerische und technische Anteil dem finanziellen Anteil jedenfalls zu entsprechen hat) und/oder österreichische Hauptverantwortung in zumindest zwei der drei Bereiche Drehbuch, Kamera, Schnitt.

Referenzmittel werden auf Antragstellung durch den*die Produzent*in zur Verfügung gestellt. Spätestens bis 15. Jänner des Jahres, in dem der Abruf geplant ist, sind diese Anträge abzugeben. Nicht rechtzeitig angemeldete Referenzmittel können für das jeweilige Jahr nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Produzent*innen die schriftliche Zuerkennung. Referenzmittel für Produzent*innenl sind widmungsgemäß für die Herstellung eines neuen Kinofilms zu verwenden. Bis zu maximal 80.000 Euro davon können für Stoffentwicklung (1. und 2. Stufe), Projektentwicklung sowie für sämtliche Maßnahmen der Verwertung verwendet werden.

Die Anträge für die konkrete Projekte können frühestens nach Kinostart gestellt werden und müssen innerhalb von 36 Monaten ab Kinostart mittels Fördervertrag verwendet werden. Nicht innerhalb der Frist abgerufene Referenzmittel erlöschen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Anträge für konkrete Projekte ausschließlich mit Referenzmittel können jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen. Anträge für Projekte mit selektiven Fördermitteln und Referenzmitteln müssen zu den Antragsterminen gestellt werden.


Zusätzlich zu Referenzmittel für Produzent*innen fördert das Filminstitut auch die Entwicklung neuer Stoffe („incentive funding“), antragsberechtigt sind dieAutor*in und die Regisseur*in des Referenzfilms.
Pro Referenzfilm werden dafür für Autor*innen 15.000 Euro, für Regisseur*innen 20.000 Euro und für Autorenfilmer*innen 25.000 Euro zur Verfügung gestellt. Waren mehrere Autor*innen und/oder Regisseur*innen am Referenzfilm beteiligt, wird aliquot geteilt. Das Filminstitut informiert die Regisseur*innen und Autor*innen über die Zuerkennung und die Höhe der Referenzmittel. Die Anträge auf Stoffentwicklung können frühestens nach Kinostart, spätestens 24 Monate danach gestellt werden, danach erlischt die Zusage und damit die Bindung dieser Mittel. Anträge für eine Stoffentwicklung aus Referenzmitteln können jederzeit gestellt werden, sie sind an keinen Einreichtermin gebunden, alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung vorzulegen. Es sind die Antragsformulare für die Stoffentwicklung zu verwenden.

Schwerpunkte
Film
Benefits

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Stoffentwicklung Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich