BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Auslandsstipendien 2023 - Moskau

CCI Fabrika 18 Perevedenovsky side-street
Moscow
105082
Russland

55.4656, 51.2614

Dotierung

5.800 €
1 x 5.400 €
1 x 400 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Für das Jahr 2023 steht eine eingeschränkte Anzahl an Aufenthaltszeiträumen zur Verfügung. Das folgende Auslandsatelier wird mit dieser Ausschreibung für die Bereiche bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst vergeben. Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich.

MOSKAU: ein komplett eingerichtetes Wohnatelier auf 2 Etagen mit einem Arbeitsbereich mit Betreuung vor Ort
Stipendienhöhe EUR 1.800,00/Monat / Reisekostenpauschale EUR 400,00 (Dauer: 3 Monate)
Voraussichtlich mögliche Aufenthaltszeiträume: 01.01. – 31.03.2023, 01.07. – 30.09.2023, 01.10. – 31.12.2023

Förderschwerpunkt: Österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten bieten, durch eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen. Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls übernommen. 

Zielgruppe/Anforderungen: Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Ausgeschlossen: Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule (unabhängig von der Studienrichtung) immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht berücksichtigt werden. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Innsbruck, Österreich

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten