BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Auslandsstipendien 2023 - Kanada

107 Tunnel Mountain Dr
Banff
Kanada

51.1718143, -115.5611199

zur Ausschreibung

Für das Jahr 2023 steht eine eingeschränkte Anzahl an Aufenthaltszeiträumen zur Verfügung. Das folgende Auslandsatelier wird mit dieser Ausschreibung für den Bereich Medienkunst vergeben.

BANFF/Kanada (nur Medienkunst): Das Centre for Arts and Creativity in Banff, Alberta/Kanada, ist eines der größten multidisziplinären Kunstprogramme, an dem jährlich 4000 Künstler:innen teilnehmen. Es gibt über 100 Programme für bildende Kunst, Medienkunst, Performance, Literatur, Theater, digitalen Film etc. Geboten werden hier u.a. Studios, Schnittplätze, Werkstätten, Druckmöglichkeiten, Papierherstellung. Die Nutzung der Arbeitsplätze wird durch eine ausführliche Einführung und kompetentes Personal unterstützt.

Stipendienhöhe: insgesamt EUR 3.600,00 inklusive Reisekostenpauschale. Die Kosten für den Aufenthalt in Kanada (Unterkunft, Verpflegung) sind durch das Stipendium abgedeckt. (Dauer: je nach Projektart fünf bis sieben Wochen)

Förderschwerpunkt: Österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten bieten, durch eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen. Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls übernommen. 

Zielgruppe/Anforderungen: Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Ausgeschlossen: Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule (unabhängig von der Studienrichtung) immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein anderes Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht berücksichtigt werden. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich