BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Förderateliers Wattgasse

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS schreibt im Rahmen der Kunstförderung acht Ateliers für Kunstschaffende aus, die in den Bereichen bildender Kunst, Fotografie oder Medienkunst arbeiten.

Die 8 Ateliers haben eine Größe zwischen 40 und 64 m² und befinden sich im 3. Stock in der Wattgasse 56-60, 1170 Wien. Sie werden den Künstler:innen zur gastweisen, kostenlosen Benutzung für die Dauer von 6 Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) voraussichtlich ab 1. August 2024 bis Ende Juli 2030 überlassen.

Miet- und Betriebskosten trägt das BMKÖS, die Strom- und Heizungskosten (monatlich bis ca. € 120,00) sind von den Atelierbenützerinnen und Atelierbenützern selbst zu bezahlen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler:innen, die in den Bereichen bildender Kunst, künstlerischer Fotografie und Medienkunst tätig sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister). Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den Ateliers Bedacht genommen werden.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Förderatelier des Bundes im Inland zur Nutzung hatten. Personen, die für das Jahr 2024/2025 ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein Förderatelier berücksichtigt werden.

Die Ateliers dienen keinesfalls zu Wohnzwecken, sondern sind als Arbeitsstätten zu nutzen, auch eine Nichtbenützung oder eine Nutzung ausschließlich als Lager/Depot zieht eine Vertragsauflösung nach sich. Eine solche erfolgt zudem, falls Strom- und Heizungskosten von den Künstler:innen nicht fristgerecht bezahlt werden.

Die Ateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury vergeben. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung. Mit Annahme der Förderateliers verpflichten sich die Nutzer:innen, der Abteilung IV/A/6 jährlich bis spätestens 01. März einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit des Vorjahres vorzulegen.

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten