Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Sektion IV Kunst und Kultur

Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

In den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst und Fotografie werden regelmäßig Werke von Künstler:innen angekauft für die Artothek des Bundes und Fotosammlung des Bundes.

Der Antrag inklusive aller Beilagen ist ab sofort ausschließlich über das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Online Antragsformular einzubringen.  Der Online-Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Beilagen

Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag beizulegen:

  • Künstlerische Biografie
  • 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
    •  Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.
Die Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn
  • alle angeführten Unterlagen
  • bis zum 31. Jänner des jeweils laufenden Jahres
  • als Online-Antrag eingelangt sind

Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten möglich: entweder bildende Kunst oder Fotografie.

Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils drei volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2024 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2028 um Ankauf angesucht werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich



 

Fördertyp
Kunstankauf
Benefits

Linz, Österreich

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Eisenstadt, Österreich

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Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Burgenland

Linz, Österreich

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