Die Kulturabteilung fördert Bildende Künstler*innen in Wien durch den Ankauf von bis zu 10 Kunstwerken pro Künstler*in.
Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien sowie Einzelunternehmen, juristische Personen (Vereine, GmbHs, Stiftungen und Fonds) und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien. Zwischen den Ankäufen der Stadt Wien Kultur müssen mindestens 5 Kalenderjahre liegen.
In den Förderrichtlinien finden Sie alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen sowie alle Informationen zum Kunstankauf im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst. Bei der Antragstellung im Online-Formular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung des Formularservers. Nach formaler Prüfung des Antrags erhalten Sie spätestens nach 3 Wochen per E-Mail eine Empfangsbestätigung des zuständigen Referats. Sollten Sie eine der beiden E-Mails nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Referat Bildende Kunst und Medienkunst.
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Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie
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