BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Kostenzuschuss Festivals / Festspiele I

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Dieser Projektkostenzuschuss des BMKÖS richtet sich an Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung.

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
     
  • Vergabemodus: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
     
  • Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
     
  • Für Produktionen, die im Rahmen von Festivalprogrammen unterstützt werden, können keine gesonderten Anträge eingebracht werden.
     
  • Nicht gefördert werden Festivals beziehungsweise Sommertheaterveranstaltungen mit vorwiegend touristischer und kommerzieller Ausrichtung.
     
  • Nicht gefördert werden Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
     
  • Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
     
  • Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 30. April (Festivals in der zweiten Jahreshälfte) und die andere am 31. Oktober (Festivals im nächsten Kalenderjahr) endet.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich