Mit dieser Jahresprogrammförderung unterstützt der BMKÖS österreichische Konzertveranstalter:innen, die auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit verweisen können.
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung
- Vergabemodus: Musikbeirat
- Einreichberechtigt sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Österreich sowie Musiker:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Der Bund fördert grundsätzlich nur subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften, wobei sich die Bemessung der Bundesleistung an den Förderungen der regionalen Gebietskörperschaften orientiert.
- Nicht gefördert werden rein kommerziell geprägte Programme (zum Beispiel Musical, Kabarett, Revue…), Projekte von Laien und Amateurinnen/Amateuren sowie Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden sowie Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen (zum Beispiel Benefizveranstaltungen), Wettbewerbe, Meisterkurse, Workshops, Seminare, wissenschaftliche Tätigkeit.
- hervorragende Qualifikation der ausführenden Kunstschaffenden
- Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung von innovativen, zeitgenössischen und experimentellen Musikformen (insbesondere Werke lebender österreichischer Komponistinnen und Komponisten).
- Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.
Der Termin der Einreichung für das Folgejahr endet am 31. Oktober.
Alle weiteren Informationen und Anforderungen können der Originalausschreibung entnommen werden.
Projektförderung
TKI open 24_ die Fühler ausstrecken
Innsbruck, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Tirol
Projektförderung
Einzelförderung Musik
Wien, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Wien