BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Einzelvorhaben Kunst III

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS fördert Einzelpersonen/Vereine für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung

  • Vergabe: Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Medienkunst

  • Anträge müssen 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind Vereine und Künstler:innengemeinschaften (bei Vereinen/Künstler:innengemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen), Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich. 

  • Eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.

  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen.

  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.

  • Anträge müssen rechtzeitig (zirka 3 Monate) vor Projektbeginn eingereicht werden, Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.

  • Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können: sollen künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein, sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten, die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken, Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay, Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten, sowie einige der folgenden Kriterien aufweisen: Kontinuität, Genderaspekt, Nachwuchsförderung, Interkulturalität, kulturelle Nachhaltigkeit.

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden.

  • Eingereicht werden kann bis zu folgenden Terminen: 31. Mai, 31. August und 30. November

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

Einzelvorhaben Architektur

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich