BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Jahresprogramm Kunst

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Mit dieser Jahresprogrammförderung unterstützt das BMKÖS österreichische Vereine und Künstler:innengemeinschaften mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm.

  • Förderungshöhe: Teilfinanzierung

  • Vergabemodus: Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Beirat für Fotografie, Beirat für Medienkunst

  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen, ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien.

  • Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau.
  • Förderungen von Projekten/Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen oder Ausstellungsübernahmen von Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien.

  • Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können: sollen künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein, sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten, die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken, Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay, Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten, sowie einige der folgenden Kriterien aufweisen: Kontinuität, Genderaspekt, beispielgebenden Ansatz, Nachwuchsförderung, Interkulturalität, kulturelle Nachhaltigkeit.

  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay

  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

  • Programmqualität unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer österreichischer Dramatik

  • Die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin müssen gewährleistet sein.

  • Die Finanzierungsvoraussetzungen in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit müssen gegeben sein.

  • Unvollständige Einreichungen können nicht gefördert werden.

Der Termin der Einreichung für das Folgejahr endet am 15. Oktober.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

Einzelvorhaben Architektur

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich