Das Land Oberösterreich fördert oberösterreichische Vereine sowie Klein- und Mittelbühnen oder sonstige Institutionen der darstellenden Kunst.
Gefördert werden ganzjährige Bühnenprogramme.
Förderbar sind die Kosten der öffentlichen, performativen Veranstaltungen des jeweiligen Jahres sowie anteilige Personal- und Overheadkosten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Standort bzw. Vereinssitz in Oberösterreich und/oder vorrangige Präsenz in Oberösterreich
- Performativer Charakter des Programms mit mindesten 5 öffentlich zugänglichen Vorstellungsterminen
- Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen
Es gibt keine Förderbasis für Reisekostenzuschüsse, Stipendien, Ausbildungskosten (bzw. Unterrichtsbetrieb) oder Unterstützung für Gastspiele im Ausland. Gastspiele in Häusern oder bei Festivals, die eine Förderung für den laufenden Betrieb erhalten, können nur dann gefördert werden, wenn die Produktion nicht bereits in der Jahresförderung für den Gastgeber berücksichtigt wurde, bzw. eine Projektförderung erhalten hat.
Bei Kooperationen ist im Antrag anzugeben wer als Antragsteller fungiert und in welchem Ausmaß die Beteiligten zur Finanzierung beitragen. Finanzierungskonzepte sind auch bei Koproduktionen für das Gesamtprojekt vorzulegen.
Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.