Amt der oö. Landesregierung

Darstellende Kunst – Projektförderung

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land Oberösterreich fördert Privatpersonen, Vereine oder Unternehmen, die darstellende Kunst in Oberösterreich zeigen.

Gefördert werden generell (Musik)Theater-, Performance- und Tanzproduktionen in Oberösterreich. Voraussetzung ist die vorrangige Präsenz des Projekts in Oberösterreich. Ein persönlicher Oberösterreichbezug ist nicht ausschlaggebend für eine Förderung.

Förderbar sind die Kosten der Vorstellungen in Oberösterreich sowie anteilige Produktionskosten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Mindestens drei fixierte Vorstellungstermine in Oberösterreich
  • Bei österreichweiten / international gezeigten Produktionen müssen mindestens 50% der Vorstellungen in Oberösterreich stattfinden.
  • Professionalität und Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen

Es gibt keine Förderbasis für Reisekostenzuschüsse, Stipendien, Ausbildungskosten (bzw. Unterrichtsbetrieb) oder Unterstützung für Gastspiele im Ausland. Gastspiele in Häusern oder bei Festivals, die eine Förderung für den laufenden Betrieb erhalten, können nur dann gefördert werden, wenn die Produktion nicht bereits in der Jahresförderung für den Gastgeber berücksichtigt wurde.

Bei Kooperationen ist im Antrag anzugeben wer als Antragsteller fungiert und in welchem Ausmaß die Beteiligten zur Finanzierung beitragen. Finanzierungskonzepte sind auch bei Koproduktionen für das Gesamtprojekt vorzulegen.

Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.

Flachau, Österreich