Volkskultur ist der um die Wende zum 20. Jahrhundert entstandene Begriff zur Bezeichnung einer regional verankerten, vorwiegend bäuerlichen und handwerklichen Kulturform. Heute versteht man Volkskultur auch als Teil der städtischen Alltagskultur und der Amateur- und Laienkultur.
Volkskultur ist grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer. Die Sektion Kunst und Kultur fördert aufgrund des Erwachsenenbildungsgesetzes daher ausschließlich die Bundesverbände (Dachverbände) der Volkskultur sowie innovative und bundesweite Projekte.
Ziel
- Förderung der Bundesverbände (Dachverbände) sowie Förderung von innovativen Projekten von gesamtösterreichischer Bedeutung
Wer kann einreichen
- Einreichberechtigt sind juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und die eine kontinuierliche Tätigkeit auf gesamtösterreichischer Ebene auf dem Gebiet der Volkskultur vorweisen können.
Gesamtösterreichische Einrichtungen sind juristische Personen im oben genannten Sinne, die in mindestens fünf Bundesländern Zweigstellen oder Mitgliedseinrichtungen haben
Dotierung
- Teilfinanzierung
Kriterien
- Absicherung des kulturellen Erbes, Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit; innovative, zeitbezogene und experimentelle Formen der Volkskultur; gesellschaftspolitische Relevanz; interkulturelle, interregionale und partizipative Aktivitäten mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter; eigene Produktionen; kulturelle Aktivierung und Kulturvermittlung; Entwicklungsfähigkeit; hohe Qualität, sowohl im inhaltlichen als a
Projektförderung
Pixel, Bytes + Film
Wien, Österreich
Projektförderung
ÖFI Stoffentwicklung Film
Wien, Österreich