Förderungsnehmer*innen können Organisationen, Vereine, Projektträger, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen sein, deren vorrangiges Ziel die Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen und die Umsetzung der Gender - Mainstreaming - Strategie in Tirol ist und deren Förderung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Teilfinanzierung und der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Schwerpunkte