Filmfestivalförderung I
Gefördert werden Filmfestivals und filmkulturelle Veranstaltungen. Teilfinanzierung
Antragsberechtigt sind juristische Personen oder im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich sowie natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Deadline | 15. Februar 2021 |
Call Adresse | Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Nur für Institutionen Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
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Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport (BMKÖS)
Concordiaplatz 2
Wien 1010
Österreich
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