Die Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter fördert juristischen Personen, die Kompositionsaufträge an Komponist*innen erteilen möchten. Die Förderung erfolgt in Form einer Teilfinanzierung, wobei diese zur Gänze an die beauftragten Komponist*innen weiterzugeben sind. Anträge für Kompositionen im zweiten Halbjahr können bis 15. April eingebracht werden.