Kompositionsförderung
Die Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter fördert juristischen Personen, die Kompositionsaufträge an Komponist*innen erteilen möchten. Die Förderung erfolgt in Form einer Teilfinanzierung, wobei diese zur Gänze an die beauftragten Komponist*innen weiterzugeben sind. Anträge für Kompositionen im zweiten Halbjahr können bis 15. April eingebracht werden.
Deadline | 15. April 2021 Abgelaufen |
Call Adresse | Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich |
Einreichberechtigt | Nur für Institutionen Herkunft o. Wohnort: Österreich |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
-
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport (BMKÖS)
Concordiaplatz 2
Wien 1010
Österreich
Teile eine Frage oder Kommentar