Amt der oö. Landesregierung

Nachwuchsfilmförderung

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land OÖ fördert künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.

Einreichen können Filmemacher:innen ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die sich in einer laufenden fachspezifischen Ausbildung befinden oder die mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.

Bewerber:innen müssen einen persönlichen Oberösterreichbezug vorweisen können. Hauptwohnsitz der Antragsteller:in oder Sitz der Produktionsfirma muss seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegen. Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis im Rahmen der kulturellen Filmförderung. Ein schlüssiger Verwertungsplan muss vorgelegt werden. Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten sowie Musikvideos.

Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.).

Schwerpunkte
Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich