Stadt Wien Kultur - MA 7

Dezentrale Bezirkskulturförderungen

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Bezirke der Stadt Wien fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung.

Gefördert werden Stadtteilkulturprojekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekte und Vorhaben. Im Fokus steht dabei, das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z.B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen.

Ziel der Bezirke der Stadt Wien ist es, die dezentrale Bezirkskulturförderung effektiv, effizient und nachhaltig umzusetzen. Im Vordergrund stehen dabei:

  • Die Vielfalt und Infrastruktur der Wiener Kulturlandschaft sicherzustellen
  • Die zur Verfügung stehenden Fördermittel fair und transparent zu verteilen
  • Förderungen zuverlässig und verantwortungsvoll abzuwickeln

Antragsberechtigt sind:

  • Vereine mit Sitz in Wien
  • Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Wien
  • Schulen mit Sitz in Wien
  • Religionsgemeinschaften mit Sitz in Wien
  • Sonstige Institutionen mit Sitz in Wien

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die eingereichten Vorhaben müssen einen unmittelbaren Bezug zum Bezirk oder zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geographischer Sicht haben.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen des Bezirkes oder der Stadt Wien sichert oder steigert beziehungsweise zum wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Förderwerbende müssen die vorliegenden Förderrichtlinien rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen und akzeptieren. Das bedeutet, dass die von den Bezirken bereitgestellte Einverständniserklärung satzungsgemäß unterschrieben und dem Antrag beigelegt werden muss.

Solange Abrechnungen bisheriger Subventionen nicht ordnungsgemäß vorgelegt wurden, wird keine neuerliche Subvention ausbezahlt. Bei der Antragstellung müssen bereits in Anspruch genommene Subventionen mit der Höhe angegeben werden.

Es kann bis mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin, jedoch spätestens bis Ende Oktober des laufenden Jahres beantragt werden. Zusätzlich müssen die Fristen des jeweiligen Bezirks beachtet werden.

Schwerpunkte

Projektförderung

LinzIMpORT 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

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Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

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