Stadt Wien Kultur - MA 7

Bildende Kunst und Medienkunst II

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

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zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung im Bereich Bildende Kunst und Medienkunst, sowie Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung.

Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden.

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Hohe Qualität im künstlerischen Bereich
  • Klare Darstellung des künstlerischen Konzepts und der Umsetzung

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Die oder der Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Nicht gefördert werden:

  • Parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, zum Beispiel Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen (Studierendenstatus inklusive Doktoratsstudium/PhD), Vorhaben im Rahmen universitärer Studien
  • Podcasts und Websites ohne Bezug zur Bildenden Kunst und Medienkunst
  • Auslandsaufenthalte (Reisekosten, Residencies), Vorhaben im Ausland
  • Vorhaben der Kreativwirtschaft (zum Beispiel Kunsthandwerk, Design, Kunsthandel)
  • Vorhaben (wie zum Beispiel Ausstellungen oder Publikationen) für kommerzielle Galerien/Institutionen sowie Messebeteiligungen
  • Restaurierung von Kunstwerken
  • Illustrationen für Kinderbücher und sonstige Literatur
  • Kunstvorhaben, die im öffentlichen Raum stattfinden; Für Förderungen im öffentlichen Raum wenden Sie sich bitte an die "KÖR Kunst im öffentlichen Raum GmbH".
  • Vorhaben, die bereits durch die Kulturabteilung im Rahmen anderer Förderprogramme (zum Beispiel Einzel- oder Gesamtförderungen) gefördert werden
  • Vorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Kulturabteilung abgelehnt wurden
  • Bereits abgeschlossene Projekte

Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen:

  • Einreichungen sind nur bei laufender Gesamtförderung ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
  • Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelvorhaben

Eingereicht werden kann für Einzelförderung für Vorhaben im 2. Halbjahr des laufenden Jahres von 1. bis 30. April, 24 Uhr und für Einzelförderung für Vorhaben im nächsten Jahr von 1. bis 31. Oktober, 24 Uhr. Für die  Gesamtförderung für Vorhaben im nächsten Jahr kann ebenfalls von 1. bis 31. Oktober eingereicht werden.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

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Projektförderung

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Linz, Österreich

Wien, Österreich