Stadt Wien Kultur - MA 7

Förderung von Freien Gruppen II

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert Vorhaben und Aktivitäten in den Bereichen Schauspiel, Performance, Tanz- und Bewegungstheater, Musiktheater, Figurentheater und speziell für Kinder und Jugendliche gedachte Vorhaben im Bereich der Darstellenden Kunst sowie transdisziplinäre Theatervorhaben.

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürlichen Personen können ausschließlich Einzelförderungen bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro gewährt werden.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z.B. Gottesdienste sowie Benefizveranstaltungen.

Arten der Förderung:

Einzelförderung

  • Produktionskostenzuschuss : Mithilfe der Einzelförderung werden konkrete Stücke, Produktionen und Performances im Bereich Darstellende Kunst unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Förderung sowie ein Vereins-, Firmen- oder Hauptwohnsitz in Wien. Für die Einreichung ist eine fachliche Qualifikation der für den künstlerischen und organisatorischen Ablauf Verantwortlichen im Theaterbetrieb erforderlich.
  • Wiederaufnahmeförderung: Es besteht im Rahmen der Einzelförderung die Möglichkeit zur Unterstützung von Wiederaufnahmen bereits geförderter bzw. bereits eingereichter Produktionen. Die Höhe der Prämie beträgt maximal ein Drittel der ursprünglichen Fördersumme. Der Betrag wird zeitnah zur Wiederaufnahme ausbezahlt.

Gesamtförderung

  • Gesamtförderung und mehrjährige Gesamtförderung : Mithilfe dieser Förderungen wird die Durchführung von Reihen und längerfristigen Arbeitsprozessen unterstützt sowie die Aufrechterhaltung von ganzjährig genutzten Strukturen gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Förderung, eine langfristige Betätigung in diesem Arbeitsfeld sowie ein Vereins- bzw. Firmensitz in Wien. Für diese Förderung können Gruppen einreichen, die auf herausragende künstlerische Leistungen und/oder kontinuierliche Ensemble-Arbeit verweisen können. Die eingereichten Vorhaben sollen der nationalen und internationalen Entwicklung der zeitgenössischen Darstellenden Kunst Rechnung tragen.
  • Großvorhaben: Im Rahmen der Gesamtförderung über ein Jahr werden als längerfristige Arbeitsprozesse auch große Vorhaben ermöglicht, die mit einem größeren personellen und organisatorischen Aufwand verbunden sind und eine längere Planungs- bzw. Durchführungsphase sowie entsprechende finanzielle Mittel benötigen. Die entsprechenden zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten sollen sich in (inter-)nationalen Koproduktionen und längeren Spielserien niederschlagen. Der Zeitraum kann dabei bis zu einem Kalenderjahr betragen.

Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen:

  • Einreichungen sind nur bei laufender Gesamtförderung ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
  • Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelvorhaben

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Die oder der Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Fristen und Termine:

Bis 15. September 2023, 24 Uhr:

  • Produktionskostenzuschuss für Einzelvorhaben im 2. Halbjahr 2024
  • Förderung für geplante Wiederaufnahmen im Jahr 2024
  • Gesamtförderung (1-jährige Förderung bzw. Großvorhaben im Jahr 2025

Vorraussichtlich Mitte Jänner 2024 erfolgt die Benachrichtigung über die Empfehlung der Einreichungen, die bis zum 15. September 2023 eingegangen sind.

Bis 15. Februar 2024, 24 Uhr:

  • Produktionskostenzuschuss für Einzelvorhaben im 1. Halbjahr 2025
  • Förderung für geplante Wiederaufnahmen im Jahr 2025 
Benefits

Wien, Österreich

Projektförderung

Open Call: circusnext

Paris, Frankreich