Stadt Wien Kultur - MA 7

Filmförderung I

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert im Bereich Film Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung.

Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder für mehrere Jahre vergeben werden.

Im Bereich der Filmherstellung (Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) liegt der Förderschwerpunkt bei kommerziell schwierigen Filmen.

Gefördert werden:

  • Experimentalfilme
  • Dokumentarfilme
  • Kurz- und Spielfilme, die vorrangig in Wien gedreht werden

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit dem Medium Film
  • Klare Darstellung der künstlerischen Intention, des künstlerischen Konzepts
  • Realistischer Plan für die Umsetzung
  • Eigenständigkeit, Originalität, Gegenwartsbezug, Offenheit

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Nicht gefördert werden:

  • Musikvideos, Auftragsproduktionen, TV-Produktionen, zur kommerziellen Verwertung bestimmte Filme, reine Dokumentationen anderer künstlerischer Werke sowie Filme, die vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Filmfestival- und Kinobereich gedacht sind wie z. B. Installationen, Ausstellungen, Galerien, Museen, Theater, Projektionen im öffentlichen Raum sowie Filme, die ausschließlich für den Unterrichts-, Informations- und Online-Bereich hergestellt werden.
  • Vorhaben, bei denen der Film als bloßes Trägermaterial zur Dokumentation dient
  • Drehbucherstellung
  • Filmproduktionen, die auch vom Filmfonds Wien gefördert werden
  • Parteipolitische Veranstaltungen
  • Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste sowie Benefizveranstaltungen

Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen:

  • Einreichungen sind nur bei laufender Gesamtförderung ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
  • Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelvorhaben

Eingereicht werden kann für Filmherstellung bis 31. Mai, 24 Uhr und bis 30. September, 24 Uhr. Institutionen können laufend einreichen.

Schwerpunkte
Film
Benefits

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich