Stadt Wien Kultur - MA 7

Filmfestivals und Sommerkinos

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert im Bereich im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung.

Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder für mehrere Jahre vergeben werden.

Gefördert werden Filmfestivals und Sommerkinos in Wien, die mit ihrem Programm einen Beitrag zur Filmkultur der Stadt leisten.

Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die:

  • Innovative Ansätze und Handlungsfelder im Umgang mit aktuellen Herausforderungen in der Stadt entwickeln
  • Angebote in kulturell bislang wenig versorgten Stadtgebieten schaffen
  • Ein eigenständiges künstlerisches Programm und Profil entwickeln
  • Nationale und internationale Synergien und Partnerschaften anstreben
  • Mittels Filmvermittlung und weiteren Maßnahmen die kulturelle Teilhabe fördern
  • Eine professionelle Projektion bzw. kinogerechte Vorführsituation gewährleisten

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Professionelle und ernsthafte künstlerische Auseinandersetzung mit dem Medium Film
  • Klares kuratorisches Konzept
  • Professionelle Organisation
  • Realistischer Plan für die Umsetzung

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Die eingereichten Vorhaben müssen in Wien stattfinden. Nur formal korrekte Anträge, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten und digital eingereicht wurden, können bearbeitet werden.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z.B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen. 

Eingereicht werden kann bis 15. September, 24 Uhr für Förderung von Filmfestivals im 1. Halbjahr des nächsten Jahres und für Förderung von Sommerkinos im nächsten Jahr.

Schwerpunkte
Film
Benefits

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich