Stadt Wien Kultur - MA 7

Einzel- und Gesamtförderung Kino I

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert Vorhaben von Wiener Arthouse-Kinos durch Einzelförderung und Jahrestätigkeiten durch Gesamtförderungen.

Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die:

  • Innovative Ansätze und Handlungsfelder im Umgang mit aktuellen Herausforderungen in der Stadt entwickeln
  • Ein eigenständiges künstlerisches Programm und Profil haben
  • Vorrangig europäische Filme, Wettbewerbsfilme, Kurz- und Experimentalfilme, Kinder- und Jugendfilme in Originalfassungen zeigen
  • Retrospektiven, Sonderreihen und periodische Spezialprogramme vorführen
  • Das österreichische Filmschaffen kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß präsentieren und vermitteln
  • Nationale und internationale Synergien und Partnerschaften anstreben
  • Mittels Filmvermittlung und weiteren Maßnahmen die kulturelle Teilhabe fördern

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien und aufrechter Kinokonzession in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien und aufrechter Kinokonzession in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien und aufrechter Kinokonzession in Wien

Die Kinostandorte, für die Kinobetriebe um Förderung ansuchen können, dürfen maximal 3 Säle und gesamt 770 Sitzplätze haben und müssen an zumindest 250 Tagen im Kalenderjahr einen regulären Spielbetrieb unterhalten.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung ist auf den Wiener Kinostandort (Betriebsstätte) beschränkt.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z.B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen. 

Hinweis zur mehrjährigen Gesamtförderung:

  • Einreichungen sind nur bei laufender Förderung des Jahresbetriebs ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
  • Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelprojekten

Eingereicht werden kann für Einzelförderungen laufend und für die Gesamtförderung bis 31. März, 24 Uhr

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Herstellung Film

Wien, Österreich