Stadt Wien Kultur - MA 7

Einzelvorhaben Literatur I

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung im Bereich Literatur.

Gefördert werden Vorhaben und Aktivitäten im Bereich der Literatur-Vermittlung, etwa die Veranstaltung von Lesungen, Literatur-Festivals usw.

Nicht gefördert werden die schriftstellerische Arbeit an Buchprojekten (bitte informieren Sie sich über Stipendien im Bereich Literatur), Buchpräsentationen von natürlichen Personen, Vorhaben für und mit Kindern und Jugendlichen, parteipolitische Veranstaltungen und Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste, sowie Benefizveranstaltungen.

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderungen bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Qualitätsanspruch, professionelle künstlerische und ästhetische Auseinandersetzung. Die Basis zur Begutachtung des Qualitätsanspruchs kann je nach Genre variieren.
  • Die künstlerische Arbeit sollte Kontinuität vorweisen.
  • Das künstlerische Vorhaben muss in der Beschreibung des Vorhabens überzeugend und klar dargestellt sein.
  • Das Vorhaben sollte sich durch Eigenständigkeit und Innovation auszeichnen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens sollte eine angemessene Qualität und innovative Ansätze vorweisen, um ausreichendes Publikumsinteresse zu garantieren.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder Wien muss der Veranstaltungs- oder Produktionsort sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Eingereicht werden kann bis 15. April, 24 Uhr für Vorhaben im Sommer, Herbst und Winter des laufenden Jahres und bis 15. November für Vorhaben im Frühjahr des nächsten Jahres.

Schwerpunkte
Literatur
Benefits

Wien, Österreich