Amt der NÖ Landesregierung

Förderung von Kunstinstitutionen

Landhausplatz 1
3109 St.Pölten
Österreich

48.2013599, 15.6335166

zur Ausschreibung

Das Land Niederösterreich vergibt Förderungen für Kunst- und Ausstellungsprojekte mit Niederösterreich-Bezug im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst. 

Unterstützt werden Kunstvereine, Informationsgalerien und sonstige Institutionen, die sich die Vermittlung und Dokumentation zeitgenössischer bildender Kunst in und für Niederösterreich zum Ziel gesetzt haben 

Voraussetzung für die Vergabe einer Förderung ist ein nachweislicher Niederösterreichbezug der Fördernehmer:in des geförderten Vorhabens. Dieser liegt dann vor, wenn die Fördernehmer:in

  • mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich gemeldet ist oder im Fall einer juristischen Person sich ihr Sitz oder ein Standort in Niederösterreich befindet, und / oder
  • in Niederösterreich geboren wurde und / oder ihre schulische und / oder künstlerische Ausbildung in Niederösterreich absolviert hat, und / oder
  • in Niederösterreich künstlerisch tätig war, und / oder
  • das Vorhaben (Projekt) in Niederösterreich umgesetzt wird.

Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann eine Förderung nur vergeben werden, wenn sie im besonderen Interesse des Landes liegt und der kulturellen Identität und Vielfalt des Landes dient.

Die Fördernehmer:in verpflichtet sich, darauf zu achten, dass das geförderte Projekt im Rahmen des NÖ Klimaprogramms in der jeweils geltenden Fassung möglichst umweltfreundlich durchgeführt wird.

Förderungen können nur nach Maßgabe der im Voranschlag des Landes Niederösterreich dafür bereitgestellten Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gewährt werden.

Ein Vorhaben ist insbesondere dann förderfähig, wenn ein Anreizeffekt damit verbunden ist und / oder, bezogen auf das Vorhaben (Projekt), dieses ohne die materielle Förderung durch das Land Niederösterreich nicht finanzierbar ist. Zur Beurteilung der Förderfähigkeit kann die finanzielle Lage der Fördernehmer:in berücksichtigt werden.

Bei der Vergabe von Förderungen sind die Zielsetzungen des Landes Niederösterreich in gesellschaftspolitisch relevanten Themen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Bereich

  • Nicht-Diskriminierung
  • Chancengleichheit und Gender-Mainstreaming
  • Diversität und Vielfalt
  • Klimaschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Fairness

Förderungen sind ausgeschlossen, wenn

  • der Förderungszweck offensichtlich nicht erreicht werden kann, oder
  • die Durchführung des zu fördernden Vorhabens die finanzielle Leistungsfähigkeit der Fördernehmer:in offenkundig übersteigen würde

Förderungen sind insbesondere ausgeschlossen, wenn

  • die Menschenwürde und grundlegende Menschenrechte verletzt werden
  • Rassismus oder Antisemitismus begünstigt werden.

Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur Person der Förderwerber:in sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen.

Wichtig ist die detaillierte Darstellung der mit dem Projekt verbundenen Kosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Ein Ansuchen um Förderung eines Projekts hat nur bei Darstellung eines realistischen Finanzierungsplanes (auch hinsichtlich der bei der Abteilung Kunst und Kultur angesuchten Förderungshöhe) und bei Vorhandensein der budgetären Bedeckung seitens des Landes Niederösterreich Aussicht auf Erfolg.

Wien, Österreich