Das Land Niederösterreich fördert Filmkünstler:innen in den Bereichen künstlerischer Dokumentar-, Experimental-, Kurz- sowie Animationsfilm, deren personeller Bezug zu Niederösterreich gegeben ist sowie Diplomfilme von niederösterreichischen Filmschaffenden im Rahmen ihres Studiums. Der Drehort Niederösterreich ist hier ausdrücklich nicht Bedingung.
Hauptaufgabe der Kunstfilmförderung ist die Unterstützung niederösterreichischer Filmschaffender. Daher ist Fördervoraussetzung, dass eine Person aus dem Leading-Team (Regie/Produktion) in Niederösterreich geboren wurde und/ oder ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat.
Die Förderwerber:in muss
- eine natürliche Person mit abgeschlossener filmischer Ausbildung sein, die beim eingereichten Projekt in Regie führender Funktion tätig ist
- eine natürliche Person mit noch nicht abgeschlossener filmischer Ausbildung (Filmschulen, Kunstuniversitäten mit der Fachrichtung Film/Fernsehen/Medien oder an einer anderen einschlägigen Fachausbildungsstätte) sein, die beim eingereichten Projekt in Regie führender Funktion tätig ist, wenn es sich um einen künstlerisch hochqualifizierten Abschlussfilm (Diplom-, Bachelor- und Masterstudium) handelt
- eine juristische Person bzw. eine im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaft jeweils mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum sein.
Sollte ein Förderwerber keine filmische Ausbildung absolviert haben, aber bereits eindrucksvolle Festivalerfolge vorweisen können, kann das Ansuchen ebenfalls gesondert geprüft werden.
Übungsfilme im Rahmen einer Ausbildung werden nicht gefördert.
Eigenanteil:
- Die Förderwerber:in ist mit einem angemessenen Anteil an der Finanzierung der Gesamtherstellungskosten beteiligt.
- Der Eigenanteil kann auch Rückstellungen aus Kostenpositionen der Kalkulation enthalten.
Unterstützt werden ausschließlich Projekte,
- die der Stärkung einer zeitgemäßen und international orientierten niederösterreichischen Filmkultur dienen
- die ohne Finanzierungsbeitrag des Landes Niederösterreich nicht durchgeführt werden könnten
- deren nicht kommerzielle, unabhängige Produktionsweise innovative und inhaltlich anspruchsvolle Werk erwarten lässt
- die eine bewusste eigenständige Auseinandersetzung mit dem Medium Film/Kino erkennen lassen
- die sich eingehend und kritisch mit gesellschaftlich und kulturell relevanten Themen beschäftigen
- die Fragen stellen, Probleme aufwerfen und künstlerische wie gesellschaftliche Entwicklungen sichtbar machen, ohne bloß Vorgefundenes zu reproduzieren
- die vorwiegend für den Einsatz bei Filmfestivals oder für die Distribution im Kino und in gesonderten Fällen, vorbehaltlich des Interesses des Landes Niederösterreich für eine Internetverwertung vorgesehen sind.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte,
- die primär für eine TV-Verwertung vorgesehen sind,
- die vorwiegend für andere Kontexte und Distributionsformen als den Festival- und Kinobereich gedacht sind (z.B. Installationen, Ausstellungen, Galerien, Museen, Theater, Projektionen im öffentlichen Raum),
- bei denen der Film als bloßes Trägermaterial zur Dokumentation dient,
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits fertiggestellt sind,
- im Rahmen einer Ausbildung, ausgenommen künstlerisch hochqualifizierte Abschlussfilme,
- die dem Image- und Werbefilmbereich zugeordnet sind,
- Musikvideos,
- welche gegen geltendes Recht der Europäischen Union oder gegen geltende Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich oder des Landes Niederösterreich verstoßen,
- die im Auftrag von Dritten hergestellt werden.
Einreichunterlagen sind grundsätzlich vor Produktionsbeginn einzubringen. Unvollständige Anträge gelten nicht als rechtzeitig eingebracht.
Die Fördermittel dürfen nur zur Deckung der durch das jeweilige geförderte Vorhaben verursachten Kosten verwendet werden. Es ist auf eine widmungsgemäße, sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel zu achten. Finanzierungsbeiträge des Landes Niederösterreich können nur an Projekte vergeben werden, die ohne die Gewährung der Förderung undurchführbar oder nur in unzureichendem Umfang durchführbar wären.
Für den Bereich Kunstfilm ist kein Gutachtergremium eingesetzt. Die Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung entscheidet auf Basis der Empfehlung des zuständigen Sachbearbeiters.
Projektförderung
CURRENT: Art in Public Space Festival 2025
Stuttgart, Deutschland