Amt der oö. Landesregierung

Oberösterreichische Filmförderung IIII

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land Oberösterreich vergibt Förderungen an Oberösterreichische Filmschaffende im Bereich künstlerischer Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilm.

Förderhöhe: ab EUR 15.000,-

Die Förderhöhe wird in Relation zu den Gesamtkosten festgelegt wobei die maximale Förderhöhe bei 10 Prozent der förderbaren Kosten liegt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Nachweises einer gesicherten Gesamtfinanzierung. Der Förderungsbetrag wird in mehreren Raten ausbezahlt. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt nach Fertigstellung des Filmes und nach Vorlage, Prüfung und Annahme des Verwendungsnachweises sowie des Nachweises der Erfüllung aller projektspezifischen Auflagen und Bedingungen. 

Gefördert werden Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung von Kurz- und Langfilmen aus den Bereichen Experimental-, Dokumentar- und Spielfilm mit künstlerischem Schwerpunkt und Regionalbezug. Wenn die Projektentwicklung und/oder die Herstellung bereits gefördert wurden, ist eine anschließende Verwertungsförderung nicht mehr möglich. 

Als Antragsteller kommen fachliche, das heißt künstlerisch und filmwirtschaftlich ausreichend qualifizierte und erfahrene natürliche und juristische Personen (z.B. Filmproduktionsunternehmen) in Betracht, die gewährleisten, dass nachhaltig Kulturgüter oberösterreichischer Prägung hergestellt werden. Die fachlichen Voraussetzungen des Förderungswerbers sind unter Bedachtnahme auf den Umfang und die Art des zu fördernden Vorhabens zu beurteilen. 

Für eine Antragstellung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • persönlicher Oberösterreichbezug durch Regisseur:in und/oder Drehbuchautor:in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt, oder
  • Sitz der Produktionsfirma in Oberösterreich, oder
  • Notwendigkeit, Angemessenheit und Subsidiarität der kalkulierten Mittel
  • realistische Budgetplanung
  • Professionalität und Fachkompetenz (abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Filmografie) 
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Nicht gefördert werden: 

  • Auftragsproduktionen
  • Industrie,- Werbe- und Imagefilme
  • Theater,- Opern- und Konzertaufnahmen

Bewertungskriterien der Oö. Filmkommission:

  • Plausibilität und Glaubhaftigkeit der Geschichte
  • künstlerische und/oder inhaltliche Alleinstellungsmerkmale 
  • Zeichnung der Charaktere
  • Originialität, eigenständiger Zugang zum Thema
  • Ästhetische Einheit der einzelnen Gestaltungselemente
  • Inhaltsgerechter, stimmiger und zeitgemäße Einsatz der filmischen Gestaltungsmittel auf hohem Niveau
  • Filmische Umsetzung (Hinweise zur filmischen Umsetzung im Drehbuch, z.B. Einsatz filmischer Gestaltungsmittel, Schauplätze, etc.)
  • Wertschöpfungsanteil in Oberösterreich
  • Nationaler bzw. Internationaler Verwertungsplan (inkl. Marketingkonzept)
  • Übereinstimmung mit der OÖ. Tourismusstrategie 2022 

Anträge mit beantragten Fördersummen ab 15.000 Euro sind in fünffacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der Oö. Filmkommission, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur, Promenade 37, 4021 Linz einzureichen.

Schwerpunkte
Film
Benefits

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien

Projektförderung

Pixel, Bytes + Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

ÖFI Stoffentwicklung Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich