Amt der oö. Landesregierung

Filmförderung – künstlerische Medienprojekte

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land OÖ fördert oberösterreichische Künstler:innen und medienkulturelle Institutionen.

Gefördert werden künstlerische Medienprojekte sowie medienkulturelle Jahresprogramme mit künstlerischer Ausrichtung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • persönlicher Oberösterreichbezug durch die Künstler:in. Ausschlaggebend ist, dass der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) seit mindestens vier Jahren in Oberösterreich liegt.
  • künstlerischer Anspruch des Projekts (keine rein journalistischen oder technikorientierten Medienprojekte)
  • Bei künstlerischen Medienprojekten ist zusätzlich eine gesicherte Präsentationsmöglichkeit in Oberösterreich Voraussetzung.
  • Standort und/ oder starke Präsenz des Programms in Oberösterreich

Zu den förderbaren Kosten zählen die Projekt- bzw. Programmkosten sowie jene Kosten die im Zuge der Präsentation in Oberösterreich entstehen.

Verpflegungskosten können bis zu einer Höhe von maximal 5% der Projektkosten anerkannt werden (Ausnahme: Unterbringungskosten und Tagesdiäten bei Veranstaltungen). Nicht akzeptiert werden alkoholische Getränke!

Eine Förderung von freien Radios oder Fernsehsendern im Rahmen dieses Förderprogramms ist nicht möglich. Diese liegt im Kompetenzbereich der Abteilung Presse. Eine Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn konkrete Projekte außerhalb des normalen Programms stattfinden.

Keine Förderbasis besteht auch für den reinen Betrieb von Webseiten- und Onlineplattformen.

Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien