Mitglieder der Bildrecht können um Förderung für umfangreiche Projekte einreichen. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt, wie etwa Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances, Workshops, Symposien, Kulturfestivals und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum.
Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.
Eine erneute Bewerbung ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns daher bitte alle Unterlagen in gesammelter Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden.
Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.
Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden.
Projektförderung
UNESCO: International Fund for Cultural Diversity 2025
Paris, Frankreich