Bildrecht GmbH - Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte

Bildrecht Projektförderung

Burggasse 7-9/6
1070 Wien
Österreich

48.2, 16.35

zur Ausschreibung

Mitglieder der Bildrecht können um Förderung für umfangreiche Projekte einreichen. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt, wie etwa Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances, Workshops, Symposien, Kulturfestivals und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum.

Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.

Eine erneute Bewerbung ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen werden der Jury vorgelegt. Übermitteln Sie uns daher bitte alle Unterlagen in gesammelter Form; Nachreichungen / Nachsendungen bitte wir Sie ausdrücklich zu vermeiden.
Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, können nicht für die Jurysitzung berücksichtigt werden.

Eine Einreichung kann bis dahin jederzeit übermittelt werden.

Schwerpunkte