Österreichisches FIlminstitut: Soffentwicklung
Die Direktlinks zu den Online-Anträgen finden Sie folgend:
→ Drehbuch und Konzeptentwicklung (Antragstellung durch Autor*innen)
→ Drehbuch und Konzeptentwicklung im Team (Antragstellung durch Filmhersteller*innen)
→ Stoffentwicklung 2. Stufe für Autor*innen
→ Stoffentwicklung 2. Stufe für Filmhersteller*innen
Zwischengespeicherte Anträge finden Sie in Ihrem persönlichen Userkonto.
Das Filminstitut fördert die Verfassung von Drehbüchern (Spielfilm) und Drehkonzepten (Dokumentarfilm) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15.000 Euro. Dieser Betrag kann zur Weiterentwicklung des Drehbuches in einer 2. Stufe nochmals beantragt werden.
Der Antrag kann von einer oder mehreren an dem Buch beteiligten, qualifizierten Autor*innen (mit nachzuweisender Berufserfahrung) oder von einer qualifizierten Herstellungsfirma eingebracht werden.
Die*der Autor*in muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren*seinen Wohnsitz im Inland haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV (EU) und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt.
Alle Einreichungen, die dem Filminstitut am Einreichtermin bis 17:00 Uhr vollständig übermittelt werden, werden in der darauf folgenden Sitzung behandelt. Später eintreffende Einreichungen werden dem folgenden Einreichtermin zugeordnet; dasselbe gilt für unvollständige Einreichungen nach Vervollständigung.
Projektförderung
Call: Utopie - Blicke in die Zukunft
St.Pölten, Österreich
Projektförderung
Filmfestivals und Reisekostenzuschuss
Wien, Österreich
Projektförderung
Förderungen Sonderprojekte
Wien, Österreich