BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Einzelvorhaben Kunst

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/A/6 werden ab sofort nur per E-Mail angenommen.

Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:

Bitte senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6 in der entsprechenden Sparte:

Bildende Kunst:
bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Medienkunst:
medienkunst-bewerbung@bmkoes.gv.at
Design:
design-bewerbung@bmkoes.gv.at
Fotografie:
fotografie-bewerbung@bmkoes.gv.at

In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Sparte z.B. Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst;
  • Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
  • Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel

Ziel und Zweck:

Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten

Dotation/Förderungs­höhen:

Teilfinanzierung

Kriterien und Bedingungen:

Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
  • Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
  • Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten

Inhaltliche Kriterien:

Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen

  • künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
  • inhaltlich nachvollziehbar sein
  • sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
  • die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
  • einige der folgenden Kriterien aufweisen
    • Kontinuität
    • beispielgebenden Ansatz
    • Genderaspekt
    • Nachwuchsförderung
    • Interkulturalität
    • Kulturelle Nachhaltigkeit
  • Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
  • Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten

Termin:

28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November

Sparte:

bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst

 

Projektförderung

FRAU* schafft Raum

Wien, Österreich