Anträge müssen bis spätestens 3 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Einreichungen von Förderungsanträgen an die Abteilung IV/A/6 werden ab sofort nur per E-Mail angenommen.
Folgende Vorgangsweise ist einzuhalten:
Bitte senden Sie den Förderungsantrag samt Beilagen an das Postfach der Abteilung IV/A/6 in der entsprechenden Sparte:
Bildende Kunst:
bildende-bewerbung@bmkoes.gv.at
Medienkunst:
medienkunst-bewerbung@bmkoes.gv.at
Design:
design-bewerbung@bmkoes.gv.at
Fotografie:
fotografie-bewerbung@bmkoes.gv.at
In der Betreffzeile ist anzuführen:
- Sparte z.B. Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst;
- Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
- Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel
Ziel und Zweck:
Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten
Dotation/Förderungshöhen:
Teilfinanzierung
Kriterien und Bedingungen:
Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
Inhaltliche Kriterien:
Vorhaben, die zur Förderung empfohlen werden können, sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken
- einige der folgenden Kriterien aufweisen
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Termin:
28./29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
Sparte:
bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst