- Förderung von innovativen, zeitbezogenen und experimentellen Einzelprojekten von hoher Qualität im Bereich Zeitgenössischer Zirkus
- Erhöhung des Bewusstseins für den Zeitgenössischen Zirkus als künstlerische Bühnenform innerhalb der breiten Öffentlichkeit sowie innerhalb der künstlerischen Communities
- Erhöhung der künstlerischen Kompetenz, der Qualität und des internationalen Rufs österreichischer Künstler:innen dieser Sparte
Wer kann einreichen
- Einreichberechtigt sind Kulturvereine mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Was kann eingereicht werden
- Projekte, die sich mit den aktuellen Entwicklungen dieser Kunstform befassen und die den Zielsetzungen dieser Förderschiene entsprechen
- Es können maximal zwei Projekte pro Antragsteller:in eingereicht werden
- Ein Projekt kann nur dann eingereicht werden, wenn bisher von Abteilung 7 geförderte Projekte abgeschlossen sind und sich der:die Antragsteller:in auch bei anderen Förderstellen (regionale Gebietskörperschaften) für das betreffende Projekt um Förderungen bemüht