Förderung von Einzelpersonen/Vereinen für Ausstellungen, Projekte im In- und Ausland, Publikationen, Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten.
Kriterien und Bedingungen:
Vereine, Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften (bei Vereinen/Künstlerinnen- und Künstlergemeinschaften mit Sitz im Ausland muss das Projekt einen Österreichbezug aufweisen; Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich; eine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits vom BMKÖS eine Jahresprogrammförderung erhalten haben, ist nicht möglich.
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden nicht zur Förderung empfohlen, ebenso Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen, Messebeteiligungen
- Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen ebenso Projekte von Universitäten beziehungsweise Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Projekte oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, können nicht zur Förderung empfohlen werden
- Förderungen von Projekten, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen können nicht gefördert werden, ebenso werden Stipendienprogramme der österr. Bundesländer nicht unterstützt. Auch Veranstaltungen der Bundesmuseen fallen nicht in die Zuständigkeit der Abteilung.
- Keine Zuständigkeit seitens der Abteilung besteht für die Förderung von baulichen Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten