Einreichfrist: laufend, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn
Ziel
- Förderung von Projekten im Bereich Kulturinitiativen, wie saisonale Veranstaltungen, Festivals, Einzelprojekte
Die Projekte zeichnen sich durch einen klar definierten Projektzeitraum aus und müssen nicht an ein Kalenderjahr gebunden sein
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr in Betrieb waren sowie
- Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die auf eine qualifizierte Tätigkeit auf dem Gebiet der Kunst und Kultur verweisen können
Was kann nicht eingereicht werden
- Projekte, die den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind (Projekte im Bereich der Bildenden Kunst, Projekte im Bereich Literatur…)
- Projekte, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
- Projekte, die bereits im Rahmen von Jahresförderungen unterstützt werden
- Projekte von Einrichtungen der öffentlichen Hand
Dotation
- Teilfinanzierung
Kriterien
- Programm und Inhalt
- Qualifikation der Ausführenden; bisherige künstlerische Leistungen
- Umfang und Anspruch des Projekts
- Anteil an zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen
- thematischer Wert, aktuelle gesellschaftliche Relevanz
- eigenständige Produktionen / neue Formate / Ideen / Konzepte
- kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
- Organisation und Betrieb
- Qualifikation der Ausführenden im administrativ-organisatorischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der organisatorischen Strukturen
- Kaufmännisches und Finanzen
- Qualifikation der Ausführenden im kaufmännischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Zahlenmaterials
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
- Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
- Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit (z.B. Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoring …)
- Angemessenheit von Produktionsaufwand zu lfd. Betriebsaufwand
- angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …)
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Wirkung und Gesellschaft
- Öffentliche Wahrnehmung (Auslastung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten von überregionalem Interesse und / oder beispielgebendem Charakter; nachhaltige, kontinuierliche Kulturarbeit; Berücksichtigung wirtschaftlich strukturschwacher oder sozial benachteiligter Regionen)
- Interkulturelle, inklusive und partizipative Maßnahmen
- Aktivitäten im Bereich Kunst- und Kulturvermittlung, insbesondere zur Schärfung des Bewusstseins für aktuelle künstlerische und kulturelle Strömungen
- Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Einreichfrist
- laufend, mindestens aber 3 Monate vor Projektbeginn
Wie wird eingereicht
- hre vollständigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch an das Postfach kmv@bmkoes.gv.at;
- Halten Sie das Datenvolumen möglichst gering, insbesondere bei Berichten mit Fotos u.ä.
- Benennen Sie die Dokumente nach folgendem Muster
"Vereinsname – Förderformular",
"Vereinsname – Kurzbeschreibung“… - Führen Sie im Betreff "Name des/der Antragsteller:in – Projektförderung Kulturinitiativen" an und übermitteln Sie die Unterlagen im Anhang als PDF-Dokumente in folgender Reihenfolge
Projektförderung
LinzKultur/4 2024
Linz, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Oberösterreich
Projektförderung
TKI open 25_Widerspruch
Innsbruck, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Tirol