BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Projektförderungen im Bereich Kulturinitiativen (Projektstart ab Mai 2025)

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von künstlerischen Vorhaben, wie saisonalen Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Festivals und Einzelvorhaben, die

  • von überregionalem Interesse und/oder beispielgebendem Charakter sind,
  • zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur entwickeln und modellhafte Wege aufzeigen,
  • die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden,
  • inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur begünstigen
  • das soziale Miteinander anregen,
  • sich um Publikumsschichten bemühen, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden,
  • wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen berücksichtigen.

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
    • die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr in Betrieb waren,
    • deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
    • die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können sowie
  • Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die auf eine qualifizierte Tätigkeit auf dem Gebiet der Kunst und Kultur verweisen können

Was kann eingereicht werden

  • Spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.
  • Die Vorhaben zeichnen sich durch einen klar definierten Projektzeitraum aus und müssen nicht an ein Kalenderjahr gebunden sein.

Was kann nicht eingereicht werden

  • Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen von Jahresförderungen unterstützt werden
  • Wettbewerbe, Preise, Kurse, Seminare, Workshops, Galas, Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
  • Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Dotation

  • Teilfinanzierung

 Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.

Kriterien

  • Qualifikation und bisheriges Schaffen
    • Qualifikation der Ausführenden
    • Bisheriges Schaffen der Ausführenden bzw. bisherige Arbeit der Einrichtung
  • Konzept und Programm 
    • Kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
    • Geplante Umsetzung
  • Organisation und Finanzen  
    • Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen 
    • Angemessenheit der organisatorischen Strukturen
    • Angemessenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Fair Pay
    • Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit
    • Beteiligung der Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde)
    • angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring, …) 
  • Wirkung und Gesellschaft 
    • Öffentliche Wahrnehmung (z.B. Besucherzahlen, mediale Berichterstattung)
    • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter 
    • Berücksichtigung der Diversität

Einreichfristen

  • bei Projektstart ab Jänner: bis 30. September des Vorjahres
  • bei Projektstart ab Mai: bis 31. Jänner
  • bei Projektstart ab September: bis 31. Mai

Wie wird eingereicht

Beilagen

  • Ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, Zeitgenössischer Zirkus (Excel, 34 KB)
  • Bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden
  • Projektbeschreibung (maximal 10 A4-Seiten)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Bei Institutionen: 
    • Kurzbeschreibung der Kulturinitiative (Geschichte, Schwerpunkte, inhaltliche Programmatik, Referenzen zu bisherigen Arbeiten, Leistungen) (maximal 2 A4-Seiten)
    • Angaben zu den verantwortlichen Personen des Vereins (Kurzbiografien)
    • Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Erstantrag oder Änderung) 
    • aktueller Vereinsregisterauszug 
  • Bei Einzelpersonen:
    • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerisch/kulturellen Tätigkeit, Referenzen zu bisherigen Arbeiten 
    • Kopie des Meldezettels

 

 

 

Schwerpunkte

Projektförderung

Drehbuchförderung Spielfilm

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Projektförderung

Projektentwicklung Film

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Flachau, Österreich