Gefördert werden Einzelvorhaben von Kunstschaffenden, Künstler:innen, Kurator:innen, Vereinen und anderen Institutionen und deren Projekte im In- und Ausland: z.B. Ausstellungen, Publikationen etc..
Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
Projekte dürfen frühestens 3 Monate nach der Einreichfrist beginnen!
Wann:
1.–31. August 2026 - Durchführungszeitraum: ab 1. November 2026
Wer:
- Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich: Kunstschaffende, Künstler:innen, Kurator:innen und Kuratoren
- Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich
- bei Antragstellenden mit Sitz im Ausland muss das Projekt oder der künstlerische Lebenslauf einen Österreichbezug aufweisen
Die Vorhaben sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und im Wissen um bestehende Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst stärken - in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit
- einige dieser Kriterien aufweisen: Kontinuität, beispielgebender Ansatz, Genderaspekt, Nachwuchsförderung, Interkulturalität, Kulturelle Nachhaltigkeit
- Maßnahmen im Bereich Fair Pay berücksichtigen
- Diversität der Beteiligten berücksichtigen
Fördertyp
Benefits
Projektförderung
LINZ_media_arts 2026
Linz, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Oberösterreich
Projektförderung
LinzIMpORT 2026
Linz, Österreich
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Oberösterreich