- Einzelvorhaben von Kunstschaffenden, Künstler:innen, Kurator:innen, Vereinen und anderen Institutionen und deren Projekte im In- und Ausland: z.B. Ausstellungen, Publikationen etc..
- Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
- Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich: Kunstschaffende, Künstler:innen, Kurator:innen und Kuratoren
- Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich
- bei Antragstellenden mit Sitz im Ausland muss das Projekt oder der künstlerische Lebenslauf einen Österreichbezug aufweisen
- Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular
Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung. - Der vollständige Antrag besteht aus
- dem ausgefüllten Online-Antragsfomular
- inklusive der 5 Beilagen:
1. Kurzbeschreibung
2. Projekt
3. Kalkulation
4. Dokumentation
5. Formale Angaben zur Rechtsperson
- Sie erhalten nach Abschluss und Versand des Antrages auf Ihre angegebene E-Mailadresse eine Übermittlungsbestätigung. Bewahren Sie diese Bestätigung bitte mindestens bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.
Im Jahr 2026 gibt es die folgenden Einreichzeiträume:
- 1.–28. Februar 2026 (Durchführungszeitraum: ab 1. Mai)
- 1.–31. August 2026 (Durchführungszeitraum: ab 1. November)
Alle Details: Website des BMWKMS.
Fördertyp
Benefits