Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Sektion IV Kunst und Kultur

BMWKMS Einzelförderungen

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zur Ausschreibung
  • Einzelvorhaben von Kunstschaffenden, Künstler:innen, Kurator:innen, Vereinen und anderen Institutionen und deren Projekte im In- und Ausland: z.B. Ausstellungen, Publikationen etc..
  • Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich: Kunstschaffende, Künstler:innen, Kurator:innen und Kuratoren
  • Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich
  • bei Antragstellenden mit Sitz im Ausland muss das Projekt oder der künstlerische Lebenslauf einen Österreichbezug aufweisen
  • Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular
    Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
  • Der vollständige Antrag besteht aus
    • dem ausgefüllten Online-Antragsfomular
    • inklusive der 5 Beilagen:
      1. Kurzbeschreibung
      2. Projekt
      3. Kalkulation
      4. Dokumentation
      5. Formale Angaben zur Rechtsperson
  • Sie erhalten nach Abschluss und Versand des Antrages auf Ihre angegebene E-Mailadresse eine Übermittlungsbestätigung. Bewahren Sie diese Bestätigung bitte mindestens bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.

Im Jahr 2026 gibt es die folgenden Einreichzeiträume:

  • 1.–28. Februar 2026 (Durchführungszeitraum: ab 1. Mai)
  • 1.–31. August 2026 (Durchführungszeitraum: ab 1. November) 

Alle Details: Website des BMWKMS.

Projektförderung

Cash for Culture

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien