Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Literatur unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Vorhaben im Bereich der Literatur-Vermittlung, z. B.Lesungen oder Literatur-Festivals, gefördert.
Fristen und Termine
- Bis 15. April, 24 Uhr:
- Einzelförderung für Vorhaben im Sommer, Herbst und Winter desselben Jahres
- Bis 17. November, 24 Uhr:
- Einzelförderung für Vorhaben im Frühjahr des nächsten Jahres
- Gesamtförderung von Vorhaben im nächsten Jahr
In den Förderrichtlinien finden Sie alle Informationen zu den Einzel- und Gesamtförderungen im Bereich Literatur.