Bildung und Jugend (MA 13) Förderungen

Förderung Erwachsenenbildung & Jugendarbeit

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

zur Ausschreibung

Vereine, Projekte und Initiativen in Wien im Bereich der Erwachsenenbildung und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden von der Abteilung Bildung und Jugend (MA13) gefördert. Sie vergibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Förderungen über 5.000 Euro für grundlegende Aktivitäten von Vereinen und Initiativen. Für eine Förderung kommen ausschließlich Projekte und Tätigkeiten von juristischen Personen (besonders von Vereinen), die gemeinnützig, also nicht gewinnorientiert, organisiert sind, infrage. Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine) können eine Kleinprojekteförderung für die Schaffung vielfältiger, leicht zugänglicher Angebote in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und im Erwachsenenbildungsbereich beantragen.

Ein Schwerpunkt liegt in der Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit, die möglichst niedrigschwellig partizipative und bedarfsorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche in Wien schaffen. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung von Angeboten, die die Lebensqualität der Zielgruppen in Wien verbessern und präventiv wirken, möglich. Wesentliche Akzente liegen dabei in der Partizipation von jungen Menschen. Das heißt, es sollen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote entwickelt werden, die deren individuelle Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigen und die positive und kreative Weiterentwicklung von jungen Menschen unterstützen.Im Bereich der Erwachsenenbildung werden unter anderem Maßnahmen gefördert, die die Bildungsangebote und -arbeit der Teildienststellen der Abteilung Bildung und Jugend (Büchereien Wien, Musikschule Wien, Modeschule der Stadt Wien im Schloss Hetzendorf) ergänzen. Weiters werden Angebote mit Breitenwirkung im Bereich der Erwachsenenbildung unterstützt (z. B. Initiative Erwachsenenbildung - Nachholen des Pflichtschulabschlusses).

Gefördert werden unter anderem auch Angebote im Bereich der Musikausbildung, die eine regionale und/oder inhaltliche Ergänzung zum Angebot der Musikschule Wien darstellen. Förderfähige Kosten sind hierbei Kosten für qualifiziertes pädagogisches Personal.

Die Förderungen von Maßnahmen, Projekten und Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie werden für den genehmigten Förderzeitraum gewährt und müssen vor Umsetzungsbeginn beantragt werden.

Die Abteilung Bildung und Jugend behält sich vor, die bewilligte Fördersumme in voller Höhe oder in Raten auf das im Förderansuchen angegebene Konto auszubezahlen. Für die Qualitätskontrolle ist auch die Abteilung zuständig: Sie prüft zum Beispiel, ob Sie die bewilligten Fördergelder zweckmäß verwenden, und sie kontrolliert die Abrechnung.