Österreichisches Filminstitut

Filminstitut Förderung- Verwertung

Stiftgasse 6
1070 Wien
Österreich

48.2027883, 16.3545782

Dotierung

110.000 €
1 x 40.000 €
1 x 50.000 €
1 x 20.000 €
zur Ausschreibung

Um insbesondere die vom österreichischen Filminstitut in der Entstehung geförderten Filme zu vermarkten, fördert das Filminstitut Maßnahmen zu deren Verbreitung, wie Kinostart, Teilnahmen an Festivals und Messen etc;

Die Verleiher:in oder die* Hersteller:in ist zum Antrag zur finanziellen Unterstützung von Kinostart berechtigt. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag zusammen. Der Grundbetrag liegt bei maximal 40.000 EUR und ist nicht rückzahlbar. Der Zusatzbetrag ist mit 50.000 EUR begrenzt, erfolgsbedingt rückzahlbar und setzt voraus, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe eingebracht wird. Es wird empfohlen, ein detailliertes Marketingkonzept vorzulegen.

Ist ein geförderter Film zu einem Festival eingeladen, kann das Filminstitut die Teilnahme fördern. Prioritär wird die Teilnahme an Festivals der Festivalliste gefördert. Wenn es der Vermarktung des Films dienlich ist, kann auch für die Teilnahme weiterer Festivals eingereicht werden. Antragsberechtigt ist die Verleiher:in oder die Hersteller:in. Die Förderung beträgt bis zu 20.000 EUR (Richtsatz) und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben

Im Einvernehmen zwischen dem BMKÖS und dem Österreichischen Filminstituts (ÖFI) wird über sämtliche Anträge auf Förderung von Film-Festivals, die ab dem 01.01.2021 stattfinden, nur mehr ausschließlich vom BMKÖS (Filmabteilung) direkt entschieden. Entsprechend sind auch alle Förderanträge ab sofort ausschließlich im BMKÖS (und nicht mehr im ÖFI) einzubringen..

Das Filminstitut fördert Maßnahmen, die der Verbreitung und dem Image des österreichischen Films im In- und Ausland dienlich sind. Darunter fallen gezielte Marketingmaßnahmen wie auch Fremdsprachenversionen. Dafür antragsberechtigt ist die Rechteinhaber:in. Einreichungen für Sonstige Verbreitungsmaßnahmen können terminunabhängig eingebracht werden. Unterlagen, die zwei Wochen vor Sitzungsbeginn eintreffen, werden in der folgenden Sitzung behandelt, später eintreffende in der darauf folgenden Sitzung.

Schwerpunkte
Film
Benefits