Landesregierung Steiermark Abt. 9

Tourneen / Lesungen Stmk

Landhausgasse 7
8010 Graz
Österreich

47.0692115, 15.4378298

zur Ausschreibung

Das „Förderungsprogramm für Tourneen, Wiederaufnahmen und Lesungen"will Künstler:Innen aus den Bereichen Darstellende Kunst, Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Literatur darin unterstützt ihr „Comeback"- also die Rückkehr zu einem regelmäßigen Aufführungsbetrieb nach dem aktuellen Lockdown - in Angriff zu nehmen.

Basierend auf dem erfolgreichen Modell der Steirischen Gastspielförderung soll eine bedarfsorientierte und niedrigschwellige Förderung von Wiederaufnahmen bereits gezeigter Produktionen und Programme sowie eine Ausweitung der Tourneeförderung auf die Bereiche Musik und Literatur zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden.

Das Förderungsprogramm unterstützt folgende Veranstaltungen:

Wiederaufnahmen von abendfüllenden Produktionen und Programmen in den Förderungsbereichen Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Neuer Zirkus) und Musik, Musiktheater, Klangkunst (Musiktheater, Konzertprogramme), deren Premiere im Bundesland Steiermark vor dem 31.12.2020 stattgefunden hat;
Tourneen von professionellen klassischen und zeitgenössischen Solisten, Musikensembles oder (Jazz-) Bands im Förderungsbereich Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Lesungen zeitgenössischer Autor:Innen im Förderungsbereich Literatur.

Antragsberichtigt sind ausschließlich (eingeladene) Künstler:Innen, Gruppen oder Ensembles aus der Steiermark. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Produktion bereits durch die öffentliche Hand oder vergleichbare Förderungsgeber (z. B. gemeinnützige Stiftungen) gefördert wurde und einschließlich der Premiere ausfinanziert ist. Die im Rahmen einer Tournee geplanten Vorstellungen müssen an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Produktions-, Ur-, oder Erstaufführungsort stattfinden.

Für jede Produktion kann nur ein Ansuchen gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalierten finanziellen Zuschusses zu den für die Durchführung notwendigen Kosten.

Das Förderungsprogramm ist mit einem Gesamtbetrag von 100.000.-- Euro dotiert.