Diese Förderung des BMKÖS fördert kompositorische Tätigkeiten von Komponist:innen
- Förderungshöhe: Teilfinanzierung (keine Honorarübernahmen)
- Berechtigt zur Einreichung sind Komponist:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.
- Es gibt zwei Einreichfristen, wovon eine am 15. April ( für Kompositionen im zweiten Halbjahr) und die andere am 15. September (für Kompositionen im ersten Halbjahr) endet.
- Vergabemodus: Jury